Wir verwenden nach Ihrer Einwilligung Cookies zur Analyse der Seitennutzung – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das BMF hat bestätigt, dass die Kassenmeldepflicht gemäß § 146a AO definitiv zum 01.01.2025 startet.
Ab dem 01.01.2025 sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme / Kassen gemäß § 146a AO bei der Finanzverwaltung anzumelden.
Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen bis zum 31.07.2025 angemeldet werden.
Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Die Meldung kann vom Steuerberater oder von Steuerpflichtigen über das ELSTER-Portal elektronisch durchgeführt werden.
Aus LaCash heraus wird es einen Datenexport geben, der zur Weiterverarbeitung in ELSTER importiert werden kann.