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Kassengesetz 01.01.2020: Übergangsfrist wahrscheinlich

  • 05.07.2019

Zum 01.01.2020 sollten alle Kassen in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet und bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür gibt nun höchstwahrscheinlich eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.

Die Umrüstung aller Kassen in Deutschland - Schätzungen gehen von 2-3 Millionen Geräten aus - ist im gesetzlich festgelegten Zeitrahmen nicht mehr zu schaffen. Bisher sind noch nicht einmal technische Sicherheitseinrichtungen am Markt verfügbar. Bei der voraussichtlichen Verfügbarkeit im letzten Quartal 2019 ist zudem mit erheblichen Lieferzeiten zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund wird es voraussichtlich einen sog. "Nichtbeanstandungserlass" geben. D. h. der gesetzliche vorgegebene Termin 01.01.2020 bleibt bestehen. Verstösse sollen aber bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet werden.

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