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Kassennachschau

  • 15.01.2018

Im Rahmen der Kassennachschau dürfen Betriebsprüfer seit Anfang 2018 jederzeit unangekündigt die Betriebsräume betreten.

Im Rahmen der Kassennachschau dürfen Betriebsprüfer seit 2018 jederzeit unangekündigt die Betriebsräume betreten um den ordnungsgemäßen Einsatz der Kasse zu prüfen. Grundlage ist §146b AO. Stellt der Prüfer Unregelmäßigkeiten fest, kann er zu einer Betriebsprüfung übergehen.

Lesen Sie hierzu auch in unserem FAQ-Bereich den Artikel "Was mache ich bei einer Kassennachschau?".

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