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Änderung der Grundpreisangaben

  • 01.02.2022

Am 28.05.2022 tritt die neue Preisangabeverordnung (PAngV) in Kraft.

Eine neue Preisangabeverordnung (PAngV) tritt zum 28.05.2022 in Kraft. In dieser ist auch die Grundpreisangabe neu geregelt.

Die beliebte Angabe pro 100ml bzw. pro 100g ist dann nicht mehr erlaubt und der Grundpreis ist immer pro kg bzw. pro l anzugeben.

Damit dieses beim Bondruck umgesetzt wird, benötigen Sie ein Update auf die aktuellste LaCash-Version 2022.

 

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