Technische Sicherheitseinrichtung ab 2020

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden.

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen bei der Finanzverwaltung angemeldet und mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet werden. Der Betrieb einer Kasse ohne TSE ist dann verboten.

Für LaCash-Kassensysteme wird eine TSE in Form eines USB-Sticks erhältlich sein. Mit der Verfügbarkeit von TSEs ist jedoch erst Ende des Jahres zu rechnen.