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Änderung der MwSt-Sätze

  • 04.06.2020

Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden die Mehrwertsteuer-Sätze gesenkt.

TSE als USB-Stick lieferbar

  • 24.02.2020

Die TSE ist ab sofort bei LaCash auch in der Bauform als USB-Stick ab Lager lieferbar.

Bestellen Sie jetzt, um Ihre Kasse gesetzeskonform aufzurüsten.

Swissbit-TSE zertifiziert

  • 20.12.2019

Die Swissbit-TSE hat heute eine Zertifizierung erhalten. Da LaCash-Kassensysteme mit entsprechender Schnittstelle die Swissbit-TSE unterstützen, können diese ab dem 01.01.2020 vollständig gesetzeskonform eingesetzt werden.

Nichtbeanstandungsregelung: TSE-Hardware-Nachrüstung bis 30.09.2020

  • 06.11.2019

Es wird nicht beanstandet, wenn eine Kasse bis 30.09.2020 nicht mit einer TSE-Hardware ausgerüstet ist. Die Kassensysteme selbst sind jedoch unverzüglich durch ein Software-Update aufzurüsten.

LaCash mit TSE und DSFinV-K

  • 01.10.2019

Mit LaCash-Kassensoftware sind Sie fit für 2020! Aktuelle LaCash-Versionen gibt es mit TSE-Schnittstelle und DSFinV-K.

DSFinV-K veröffentlicht

  • 14.08.2019

Auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern wurde die DSFinV-K veröffentlicht. Diese beschreibt die neue einheitliche digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung, mit der ab 01.01.2020 alle Kassensysteme ausgerüstet sein müssen.

Kassengesetz 01.01.2020: Übergangsfrist wahrscheinlich

  • 05.07.2019

Zum 01.01.2020 sollten alle Kassen in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet und bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür gibt nun höchstwahrscheinlich eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.

Technische Sicherheitseinrichtung ab 2020

  • 12.06.2019

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden.

Revisionssichere Speicherung von Kassendaten

  • 30.09.2018

Mit dem Kassenarchiv Online können die Kassendaten und zugehöriger Dokumente für die gesamte Dauer der 10-jährigen Aufbewahrungsfristen revisionssicher gespeichert werden.

Kassennachschau

  • 15.01.2018

Im Rahmen der Kassennachschau dürfen Betriebsprüfer seit Anfang 2018 jederzeit unangekündigt die Betriebsräume betreten.