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Die Swissbit-TSE hat heute eine Zertifizierung erhalten. Da LaCash-Kassensysteme mit entsprechender Schnittstelle die Swissbit-TSE unterstützen, können diese ab dem 01.01.2020 vollständig gesetzeskonform eingesetzt werden.
Es wird nicht beanstandet, wenn eine Kasse bis 30.09.2020 nicht mit einer TSE-Hardware ausgerüstet ist. Die Kassensysteme selbst sind jedoch unverzüglich durch ein Software-Update aufzurüsten.
Mit LaCash-Kassensoftware sind Sie fit für 2020! Aktuelle LaCash-Versionen gibt es mit TSE-Schnittstelle und DSFinV-K.
Auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern wurde die DSFinV-K veröffentlicht. Diese beschreibt die neue einheitliche digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung, mit der ab 01.01.2020 alle Kassensysteme ausgerüstet sein müssen.
Zum 01.01.2020 sollten alle Kassen in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet und bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür gibt nun höchstwahrscheinlich eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.
Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden.
Mit dem Kassenarchiv Online können die Kassendaten und zugehöriger Dokumente für die gesamte Dauer der 10-jährigen Aufbewahrungsfristen revisionssicher gespeichert werden.
Im Rahmen der Kassennachschau dürfen Betriebsprüfer seit Anfang 2018 jederzeit unangekündigt die Betriebsräume betreten.